Reisewelten

Teilzeitknast

2014-02-05-Strafverfuegung

Eines vorweg: ich war’s nicht! Ja, ich weiß, das sagen alle. Aber in meinem Fall stimmt es. Ja, der Transporter war auf meinen Namen gemietet, und ja, ich bin ihn insgesamt auch gut 700 Kilometer weit gefahren. Ohne Parkschein in der Wiener City geparkt habe ich ihn allerdings nicht. Zu dieser Zeit war ich mit dem Tragen von Umzugskartons beschäftigt – am Steuer saß statt dessen die Neu-Österreicherin F..

Interessant finde ich die österreichische “Strafverfügung” dennoch: 60 Euro – oder 12 Stunden Gefängnis. Also quasi Knast in Teilzeit. Ich glaube, ich fände letzteres mal ganz spannend. Zu dumm, dass die Strafe wohl längst beglichen ist, wie F. vorhin mitgeteilt hat.

In diesem Sinne, Augen auf bei der Parkplatzsuche!

Journalist und Geschäftsführer eines Nachrichtenportals, Indiana Jones, Papa von zwei Töchtern, schreibt hier privat. Mag Hotelbetten, Ernest Hemingway, Berlin, Erich Kästner, Wuppertal, Schreiben mit Füller, schöne Kneipen, dicke Bücher, Fotografieren, scharfes Essen und kaltes Bier.

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